Pasewalk+Kevelaer=Zusammenhalt
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6 praktische Tipps
für mehr Sicherheit im Alltag:

Ich helfe, ohne mich selbst in Gefahr zu bringen.
Stelle dich zwischen Täter und Opfer und biete deine Hilfe an, wenn du dir das zutraust. Manchmal genügt schon ein lautes Wort, ohne jedoch den Täter zu provozieren oder sich von ihm provozieren zu lassen.

Ich fordere andere aktiv und direkt zur Mithilfe auf.
»Sie, der Herr mit dem roten T-Shirt, helfen Sie mir!«
»Sie, die Dame mit dem Regenschirm, holen Sie die Polizei!«

Ich beobachte genau, präge mir Täter-Merkmale ein.
In welche Richtung ist der Täter gelaufen?
Wie war er gekleidet? Wie groß war der Täter?
Jedes Detail kann der Polizei helfen, den Täter zu überführen.

Ich organisiere Hilfe unter Notruf 110.
Entweder rufe ich selber die Polizei über Notruf an oder ich fordere Passanten auf, Hilfe zu holen.

Ich kümmere mich um Opfer.
Kümmere dich unverzüglich um verletzte Personen.
Eine Ausrichtung in die stabile Seitenlage kann für das Opfer sehr, sehr wichtig sein.
Alarmiere den Rettungsdienst über Notruf 112.

Ich stelle mich als Zeugin/ Zeuge zur Verfügung.
Sorge mit deiner Aussage dafür, dass Straftäter überführt werden können.

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Rechte

Wenn du dich oder andere sich in einer gefährlichen Situation befinden, hast du ein Recht auf Notwehr. Dem sogenannten Notwehrrecht (geregelt durch das Strafgesetzbuch (StGB) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)) liegt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel zugrunde. Dies bedeutet, dass ein körperlicher Angriff auf die eigene oder eine dritte Person mittels Anwendung unmittelbaren Zwanges bis zur Beendigung des Angriffes situationsgemäß abgewehrt und die AngreiferIn nach Möglichkeit unter Kontrolle gebracht werden muss.

Dazu ein Auszug aus dem Strafgesetzbuch:
32 StGB "Notwehr"
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Wichtig ist, dass Notwehr nur möglich ist, solange die AngreiferIn aktiv ist. Wer erst Hilfe holt oder sich Mut antrinkt, bevor er zurückschlägt, begeht selbst eine Straftat.

 
 
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